Neben der Strafverteidigung ist die Kanzlei auch im Bereich der Rechtsberatung von Personen und Körperschaften tätig, besonders mit Blick auf das Unternehmensstrafrecht. Unsere Arbeit besteht in der Auffindung, der Prävention des Verbrechensrisikos und dem Umgang damit, auch in Bezug auf branchenspezifische, technische Normen; hierzu erstellen wir Gutachten, wir helfen den entsprechenden Organen des Unternehmens beim Entscheidungsprozess, arbeiten unternehmenseigene Überprüfungs – und Kontrollverfahren aus, organisieren das Sicherheitssystem der Firma, unterhalten Kontakte zu den öffentlichen Kontroll- und Regulierungsbehörden und bieten Bildungsmodule für die leitenden Angestellten und das Personal an.
Ebenso stellen wir unsere, auch dauerhafte, Rechtsberatung inländischen und ausländischen Privatpersonen, Unternehmern und großen Konzernen zur Verfügung für alle sich aus der Strafgesetzgebung ergebenden Aspekte und mit einer multidisziplinären Sichtweise, deren Ziel es ist, rechtsbereichsübergreifend die für unsere Klienten beste Antwort auf ihre Bedürfnisse zu finden. Wir arbeiten eng mit den firmeninternen Rechtsabteilungen zusammen und stimmen unsere Aktionen mit den anderen Beratern ab, die mit der Körperschaft zusammenarbeiten. Wir sind es gewohnt, auf Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Deutsch zu korrespondieren und Rechtsdokumente in diesen Sprachen zu verfassen.
Die Kanzlei zählt zu ihren italienischen und ausländischen Klienten einige sehr namhafte Versicherungsgesellschaften, Konzerne, auch multinationale, öffentliche und private Körperschaften und Institutionen.
Wir helfen aktiv bei dem Entwurf und der Aktualisierung der in Gesetzesdekret 231/2001 vorgesehenen Organisations- und Verwaltungmodelle. Link zur Broschüre 231.