Verteidigung vor Gericht Wir nehmen die Interessen von privaten Mandanten und Firmen in ganz Italien vor jedem zuständigen Gericht, in jeder Instanz und für jede Art von Vergehen wahr. Wir kümmern uns um Strafrechtsangelegenheiten, wobei wir auf besondere Erfahrung im Unternehmensstrafrecht verweisen können. Wir haben die Verteidigung in zahlreichen Gerichtsverfahren über die Haftbarkeit von Unternehmen bei Delikten im Sinne des italienischen Gesetzesdekretes 231/2001 übernommen.
Die Kanzlei
Die Kanzlei wurde 1981 von RA Michele Gentiloni Silveri gegründet und seitdem war sie ununterbrochen und exklusiv im Bereich des Strafrechts tätig und ist dadurch eine der renommiertesten Kanzleien Italiens geworden. Sie besteht aus hoch qualifizierten Spezialisten, die sich ständig fortbilden und die sowohl vor Gericht als auch rechtswissenschaftlich aktiv sind, z.B. als Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen oder als Berichterstatter bei Fachkonferenzen.
Die Kanzlei stützt sich für die Ausführung ihrer Tätigkeit auf ihre Büros in Rom und Paris, von denen aus sie ihre nationalen und internationalen Klienten gerichtlich und außergerichtlich berät und betreut. Flexibilität, Kompetenz, Spezialisierung, Dynamik, ein multidisziplinärer und internationaler Charakter sowie Vielsprachigkeit garantieren die jeweils beste Antwort auf alle Bedürfnisse unserer Privat- und Unternehmensklienten.