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KOMPETENZBEREICH
Verteidigung in Strafsachen →
Beratung und Prävention des Verbrechensrisikos →
Tätigkeiten auf internationaler Ebene →
STUDIUMABSCHLÜSSE UND ZULASSUNGEN
- Staatsexamen “cum laude” in Rechtswissenschaften, Universität “La Sapienza”, Rom, 1972
- Eintragung in das Anwaltsverzeichnis von Rom– 1975
- Zugelassen am Kassationsgericht und bei weiteren höheren Gerichtsbarkeiten Italiens – 1989
DER ANWALT
Nach einem klassischen Abitur besteht er 1972 sein Staatsexamen der Rechtswissenschaften cum laude an der Universität “La Sapienza” in Rom und arbeitet, unter der Leitung von Prof. Giuliano Vassalli, in den angesehensten Strafkanzleien der Hauptstadt.
Nachdem er in zahlreichen Strafprozessen erhebliche Erfahrung gesammelt hat, gründet er 1981 die Kanzlei “Studio Gentiloni Silveri – Diritto Penale”, wo er seitdem ausschließlich als Strafverteidiger in Italien und im Ausland wirkt. Während seiner Laufbahn als Rechtsanwalt hat er an mehr als 3.500 Strafprozessen in ganz Italien teilgenommen; hunderte von diesen fanden vor dem Kassationsgericht statt, wo er sich den Ruf verdient hat, einer der respektiertesten Strafanwälte Italiens zu sein.
Er hat sich stets der katholischen Kirche verbunden gefühlt, sowohl aufgrund seiner Familiengeschichte als auch seiner Berufserfahrung. Er vertritt einige sehr wichtige katholische Organisationen in Angelegenheiten strafrechtlicher Natur und er berät einige ihrer prominentesten Vertreter.
Im Laufe seiner Karriere hat er sich insbesondere für internationales Strafrecht und strafrechtliche Angelegenheiten interessiert, in die ausländische Bürger in Italien oder Italiener im Ausland verwickelt waren. Zu mehr als einer Gelegenheit wurde er mit der Vertretung ausländischer Beamter und Diplomaten, ausländischer Botschaften in Italien, italienischer Botschaften im Ausland, von Ministerien und von Staatsunternehmen beauftragt. Er ist einer der qualifiziertesten und erfahrensten Anwälte Italiens in Sachen Auslieferung und Europäischer Haftbefehl, denn er hat an einer sehr großen Anzahl von Verfahren hierzu teilgenommen und auch die Regierungen wichtiger ausländischer Staaten verteidigt, die eine Auslieferung beantragt hatten.
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Er hat persönlich Fälle vor vielen ausländischen Gerichten vertreten und hat darüber hinaus eine beträchtliche Erfahrung in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte in Straßburg erworben, wo er oft die Interessen sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen gegen verschiedene Staaten vertreten hat und weiterhin vertritt.
Neben der Strafverteidigung hat er auch beträchtliche Erfahrung als Rechtsberater in Sachen Strafrecht sowohl für italienische und ausländische Unternehmer als auch für Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und die Regierungen wichtiger ausländischer Staaten gesammelt. Im Laufe der Jahre hat er für seine Rechtsberatungstätigkeit die Anerkennung verschiedener multinationaler Unternehmen, die in ihrer Branche zu den weltweit bedeutendsten gehören, erworben.
Seit 1975 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Rom; seit 1989 ist er als Verteidiger beim Obersten Kassationsgericht und bei den anderen höheren Gerichtsbarkeiten Italiens zugelassen.