Traditionell stellt die Verteidigung vor Gericht von Personen und Körperschaften den Haupttätigkeitsbereich der Kanzlei dar, deren Fachleute in tausenden von Strafverfahren, die sowohl bei den zuständigen Gerichten in ganz Italien als auch vor dem Obersten Kassationsgericht anhängig waren und deren Gegenstand die gesamte Palette des Strafrechts war, Erfahrung gesammelt haben.
In zahlreichen Strafverhandlungen zu Verbrechen gegen die Person, gegen das Eigentum, gegen den Staat (hier haben wir in den bedeutendsten Inlandsterrorismusprozessen der Saison sowohl die Opfer als auch hochstehende Beamte des italienischen Nachrichten- und Verfassungsschutzdienstes verteidigt), gegen die Justizverwaltung, gegen die öffentliche Ordnung (insbesondere im Zusammenhang mit kriminellen, auch Mafia ähnlichen, Vereinigungen), zu Verbrechen im Arbeitsbereich und im intrafamiliären Bereich haben wir die Interessen unserer Klienten gewahrt. Wir haben Unternehmen und Einzelpersonen beigestanden bei Verbrechen in Sachen Stadtplanung und Bauwesen, im Bereich des Informatikstrafrechts und der Neuen Technologien und dem Schutz des Urheberrechts. Wir verteidigen ständig eine beträchtliche Anzahl von Klienten in Fällen von schuldhaftem Fehlverhalten von Ärzten oder anderen Angehörigen des Gesundheitswesens.
Besonders erfahren sind wir im Bereich der Verbrechen gegen die öffentliche Verwaltung (sowohl auf Seiten der öffentlichen Beamten als auch auf Seiten der Privatleute), da wir an einer sehr hohen Zahl von Prozessen teilgenommen haben, sowohl zur Verteidigung von öffentlichen Beamten oder Körperschaften unter Anklage also auch von Unternehmern und Konzernen, die durch korruptive Vorfälle Schaden erlitten haben, insbesondere mit Bezug auf die Vergabe von wichtigen, öffentlich ausgeschriebenen Aufträgen.
Eine ebenfalls hochspezialisierte Expertise können wir vorweisen in den Bereichen des Gesellschafts-, Steuer- und Konkursstrafrechtes, des Bank- und Immobilienstrafrechts sowie zur Unternehmenshaftung bei Finanzvermittlungen. Wir haben uns um Strafverfahren international namhafter Versicherungsgesellschaften gekümmert und haben unseren Klienten in zahlreichen Strafprozessen in Sachen Arbeitsschutz und
Wir vertreten unsere Klienten in Verfahren über die Einleitung von sowohl auf die Person als auch auf das Eigentum bezogene Vorbeugemaßnahmen, auch mit Bezug auf die Rechte Dritter an beschlagnahmten Gütern.
Wir verfolgen Verfahren zur Wiedergutmachung für ungerechtfertigt erlittene Haft sowie, im Sinne der sog. Lex Pinto in Sachen Entschädigung, wegen überlanger Dauer des Strafverfahrens. Weiterhin vertreten wir unsere Klienten in disziplinarischen Angelegenheiten vor den Vorständen der örtlichen und der nationalen Rechtsanwaltskammer, sowohl im Hauptverfahren als auch in allen Instanzen.
Wir verfügen zudem über spezifische Erfahrung in der Vorbereitung und der Erörterung von Berufungsklagen vor dem Kassationsgericht, auch wenn wir den Klienten nicht in den vorherigen Instanzen des Hauptverfahrens vertreten haben.
Um diese hohe Tätigkeitsspezialisierung garantieren zu können, bedient sich die Kanzlei eines Netzwerkes erstklassiger Fachleute mit Spezialisierungen in anderen Rechtsbereichen und in angrenzenden technischen Disziplinen, mit denen von Mal zu Mal fachübergreifende Arbeitsgruppen gebildet werden, in denen sich die unterschiedlichen professionellen Hintergründe ergänzen und aufeinander abstimmen, um die Problematiken, die im Rahmen des Strafrechts spezielle Rechtsbereiche oder technische Angelegenheiten betreffen, bestmöglich zu lösen.
Darüber hinaus werden die Streitverfahren, sofern notwendig, in ständiger Koordinierung mit den anderen Fachanwälten, die sich um parallele und zusammenhängende Problematiken im zivil- verwaltungs- oder disziplinarrechtlichen Bereich kümmern, abgewickelt, wobei sich um eine transversale Sichtweise bemüht wird, deren Ziel die Lösung der Probleme unserer Klienten ist.
Die Mitarbeiter der Kanzlei und eine dichtes Netz erstklassiger Korrespondenzanwälte vor Ort garantieren eine direkte Vertretung in ganz Italien.