Seit ihrer Gründung hat sich die Kanzlei um die internationalen Aspekte des Strafrechts gekümmert und ist dadurch heute in Italien führend in den Bereichen des internationalen Strafrechts und der Auslieferung. Wir vertreten unsere Klienten ständig auf Italienisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Portugiesisch, und im Bereich der Strafverteidigung sind wir gemäß der geltenden europäischen und internationalen Abkommen tätig.
Im Laufe unserer 35jährigen Tätigkeit konnten wir umfangreiche Erfahrungen in zahlreichen, aktiven und passiven, Auslieferungsverfahren sammeln, die sowohl europäische als auch außereuropäische Länder betrafen; das gleiche gilt für Verfahren zum Europäischen Haftbefehl. Wir verfügen über höchst spezifische Kompetenzen in der Auslegung und der Anwendung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens und der zwischen Italien und anderen Ländern bestehenden bilateralen Übereinkommen. Dank dieser hohen Spezialisierung in diesem Bereich haben wir das Vertrauen ausländischer Botschaften in Italien und italienischer Botschaften im Ausland sowie das von den Regierungen einiger wichtiger Länder gewonnen, die uns mit der Vertretung ihrer Interessen vor den italienischen Gerichtsbehörden im Rahmen von Auslieferungsprozessen, internationalen Rechtshilfeersuchen, gegenseitigem Rechtsbeistand in Strafrechtsangelegenheiten und der Überstellung verurteilter Personen beauftragt haben.
Die Kanzlei hat ebenfalls besondere Kompetenzen in der Vorbereitung und Erörterung von Berufungsklagen vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte in Straßburg erworben, sowohl gegen die Italienische Republik als auch gegen andere, an dem Übereinkommen teilnehmende Länder, in Sachen, welche die unangemessene Dauer von Strafrechtsverfahren, die Unbilligkeit derselben, die italienischen verfahrensrechtlichen Institutionen, die nicht mit dem Übereinkommen vereinbar sind, die Qualität der Haftbedingungen, die Rechtmäßigkeit von in der allgemeinen Gesetzgebung und den Anti-Mafia-Vorschriften vorgesehenen Eigentumsenteignungsmaßnahmen betreffen, und auch in Dringlichkeitsverfahren zum Verbot der Abschiebung. .
Wir vertreten ausländische Personen, die in Italien in Strafverfahren verwickelt sind, sowie italienische Staatsbürger im Ausland; hierbei garantieren wir eine Abstimmung und Ergänzung unserer Verteidigungstätigkeiten mit den Fachleuten vor Ort und dem italienischen diplomatischen und konsularischen Netz und wir nehmen persönlich an den Verhandlungen vor den ausländischen Gerichten teil. Dank der Organisationsstruktur unserer Kanzlei und einem Netz ausländischer Rechtsanwaltskanzleien, die in diesen Sachen hochspezialisiert sind, können wir Personen in der ganzen Welt rechtlich vertreten, die entweder auf eine Auslieferung nach Italien warten oder die ihre Überführung nach Italien beantragt haben, um dort ihre Strafe zu verbüßen oder die in ein Untersuchungsverfahren verwickelt sind oder denen eine wie auch immer geartete Freiheitsbeschränkung auferlegt worden ist