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KOMPETENZBEREICH

Verteidigung in Strafsachen →
Beratung und Prävention des Verbrechensrisikos →
Tätigkeiten auf internationaler Ebene →

STUDIUMABSCHLÜSSE UND ZULASSUNGEN

      • Staatsexamen “cum laude” in Rechtswissenschaften – Universität “Roma Tre” , Rom – 2006
      • Doktorat in Recht und Strafverfahren, 27. Zyklus, Universität “La Sapienza”, Rom, 2016
      • Eintragung in das Anwaltsverzeichnis von Rom– 2010
      • Zugelassen am Kassationsgericht und bei weiteren höheren Gerichtsbarkeiten Italiens – 2022

DER ANWALT

Nach seinem klassischen Abitur mit Höchstnote besteht er 2006 an der Universität „Rom Tre“ in Rom sein Staatsexamen in Rechtswissenschaften cum laude. Nach einem Arbeitsaufenthalt in London, im Bereich internationales Strafrecht und Auslieferung, kehrt er nach Italien zurück, um dort in angesehenen Strafrechtskanzleien zu arbeiten und sowohl vor Gericht als auch bei der Rechtsberatung von Einzelpersonen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften Erfahrung zu sammeln.

Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit hat er sich um eine bedeutende Anzahl von Strafverfahren gekümmert und sich insbesondere auf den Bereich des Unternehmensstrafrechts spezialisiert. Er ist als fortwährender Berater für italienische und ausländische Unternehmen tätig, auch mit Bezug auf die in Gesetzesdekret 231/2001 vorgesehene Übernahme und Aktualisierung von Organisations- und Verwaltungsmodellen.

Er hat das Doktorat in Recht und Strafverfahren an der Universität “La Sapienza” in Rom, im 27. Zyklus, erworben. Während seines Doktorratsstudiums und während seines Abschlussexamens befasste er sich insbesondere mit dem Thema der Verbrechenshaftpflicht von Körperschaften nach den Vorschriften des Gesetzesdekrets 231/2001.

Er ist weiterhin als vertraglicher Dozent für Strafrecht tätig und auch als Assistenzprofessor für denselben Lehrstuhl an der Universität “La Sapienza“ in Rom. Darüber hinaus ist er als Dozent für Master zweiten Grades an der Universität  “LUISS – Guido Carli” in Rom tätig.

Er war Berichterstatter in zahlreichen, auch internationalen Fachkonferenzen. Er ist Gründer und Dozent für Recht und Strafverfahrens des Vorbereitungskurses auf die Anwaltsprüfung “Praecepta”. Im Rahmen diverser Grund- und Aufbaukurse hat er Vorlesungen zu den Vorschriften des Gesetzesdekretes 231/2001 gehalten.

Seit 2010 ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Rom.

VERÖFFENTLICHUNGEN

Er ist Autor der folgenden rechtswissenschaftlichen Veröffentlichungen:

–          “L’accesso abusivo al sistema informatico da parte di funzionari pubblici. Non c’è reato se i dati non sono riservati?” [Der unbefugte Zugriff auf das IT-System durch öffentliche Beamte. Ist es kein Verbrechen, wenn die Informationen nicht vertraulich sind?] in Dir.Inf., 2008, III, S. 367 ff.;

–          “Inapplicabilità dell’aggravante della finalità di terrorismo nel caso di devastazione commessa da gruppi di tifosi” [Nichtanwendbarkeit der strafverschärfenden terroristischen Ziele bei Zerstörungen durch Fußballfans], in Cass. Pen, 2009, VI, S. 2334 ff.;

–          (Koautor) “Ambush marketing: una ricerca interdisciplinare sulle tutele” [Ambush Marketing: eine interdisziplinäre Studie zu den Schutzbestimmungen], in Riv. Dir. Econom. Sport, 2009, II, S. 13 ff.;

–          “Natura e requisiti di configurabilità del delitto di turbata libertà dell’industria o del commercio” [Natur und Erfordernisse zur Konfigurierbarkeit eines Verbrechens bei  Beeinträchtigungen der Gewerbe- oder Handelsfreiheit]  in Cass.Pen., 2010, III, S. 982 ff.;

–          “Il reato di corruzione internazionale: tra globalizzazione del diritto penale e (difficile) adattamento all’ordinamento interno” [Das Verbrechen der internationalen Korruption: zwischen Globalisierung des Strafrechts und der (schwierigen) Anpassung an die nationale Rechtsordnung], in Cass. Pen., 2010, VI, S. 2183 ff.;

–          “Brevi note sulla responsabilità penale dell’arbitro per fatti di reato verificatisi durante la gara: esiste un obbligo giuridico di impedire l’evento?” [Kurze Anmerkungen zur strafrechtlichen Haftung des Schiedsrichters bei Taten, die sich während des Wettkampfes ereignen: Besteht die Rechtspflicht, das Ereignis zu verhindern?]  in Riv. Dir. Econom. Sport, 2010, II, S. 175 ff.;

–          “L’aggravante della finalità di terrorismo è configurabile anche per azioni solo dimostrative” [Der straferschwerende Umstand des Terrorismus ist auch bei bloßen demonstrativen Handlungen konfigurierbar], in Cass. Pen., 2011, IV, S. 1381 ff.;

–          (Koautor) “L’alienazione parentale: riflessioni psicologiche e giuridiche” [Die elterliche Entfremdung: psychologische und juristische Überlegungen], in Cagnazzo – Preite – Tagliaferri (Hrsg.), Trattato di diritto di famiglia, Giuffrè, 2015;

–          “La responsabilità penale ai tempi del World Wide Web: l’incerto ruolo degli Internet Service Provider” [Die strafrechtliche Haftung zu Zeiten des Webs: die ungewisse Rolle des Internetproviders], wird in Kürze veröffentlicht, 2017;

–          Redaktionelle Anmerkungen in der Zeitschrift Rivista Cassazione Penale zu Themen des materiellen Strafrechts;

–          Übersetzung aus dem Italienischen ins Englische diverser Kapitel der folgenden Bände im Rahmen des Forschungsprojektes «Corporate criminal liability and compliance programs», finanziert von der Europäischen Union und durchgeführt unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Antonio Fiorella von den italienischen Universitäten  “La Sapienza” und “Roma Tre”, den französischen  “Paris 1 – Pantheon Sorbonne” und den spanischen “Castilla – La Mancha”:

  • FIORELLA (Hrsg.), “Liability “ex crimine” of legal entities in member States”, Jovene, 2012;

•          FIORELLA (Hrsg.), “Towards a common model in the European Union”, Jovene, 2012.

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